Rechtsprechung
VG Potsdam, 31.03.2020 - 8 K 3666/18 |
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 31.03.2020 - 8 K 3666/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 S 32.20
Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei geändertem Streitgegenstand
Im Übrigen ergingen in der Folge auch sämtliche weiteren Schriftsätze der Bevollmächtigen unter dem Aktenzeichen des erstinstanzlichen Eilverfahrens (und dem Klageverfahren in der Hauptsache VG 8 K 3666/18).Ebenso wenig können entgegen der Annahme der Bevollmächtigten des Antragstellers die in dem Klageverfahren in der Hauptsache VG 8 K 3666/18 gesondert bei dem Verwaltungsgereicht eingereichten Schriftsätze vom 16. und 17. April 2020 ihrem objektiven Erklärungswert nach als Beschwerdebegründung verstanden werden.
im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO den Antragsgegner zu verpflichten, dem Antragsteller vorläufig - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache des Verfahrens VG 8 K 3666/18 - die begehrte Ausbildungsduldung zu erteilen,.
Zwar wird dort auch das im Hauptsacheverfahren VG 8 K 3666/18 verfolgte Anliegen des Antragstellers erwähnt, eine Ausbildungsduldung zu erhalten.